Wir bieten Ihnen umfassende anwaltliche Leistungen von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung in unseren Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht.
Mandanten der Kanzlei profitieren besonders von unseren wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kenntnissen. Fachübergreifende Beratung macht Ihren Vorteil aus bei der Ermittlung von Vermögenswerten, Unternehmenswerten, Gewinn und Einkommen. Beispielsweise für:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Pflichtteile
  • Auseindandersetzung von Nachlässen

Tobias Lahaye Rechtsanwalt

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